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Medizinrecht: BGH verschärft Haftung bei verspäteter Aufklärung

Die ärztliche Aufklärung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arzthaftungsrechts und Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des Patienten. Mit seinem Urteil vom 25. November 2025 (VI ZR 165/23) hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die hypothetische Einwilligung präzisiert und die Haftungsmaßstäbe für die Behandlungsseite spürbar verschärft.

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