Rechtsanwältin Astrid Hiller
Fachanwältin für Sozialrecht.
Partnerin der Partnerschaft.
Beruflicher Werdegang
Mit Leidenschaft für die Interessen anderer kämpfen und ihnen damit helfen – das wollte ich schon immer. Um dieses Ziel zu erreichen, verließ ich nach dem Abitur meine Heimat an der Grenze zwischen Ruhrgebiet und Münsterland, um Rechtswissenschaften an der Philips-Universität Marburg zu studieren.
Schnell fand ich großes Interesse am Schwerpunkt Medizinrecht und einer Zusatzqualifikation im Pharmarecht. Letztere führte mich 2011 zu einem Praktikum nach Kiel, bei dem ich bereits RA Dr. Hollitzer kennenlernte. Während des Referendariats im Landgerichtsbezirk Kiel vertiefte ich meine Kenntnisse im Sozial- und Medizinrecht und habe mich seit diesem Zeitpunkt nicht mehr von diesen Rechtsgebieten lösen können.
Meine Begeisterung für die Rechtsgebiete habe ich auch stets für Lehr- und Vortragsveranstaltungen nutzen können, in denen ich mein Wissen und meine Erfahrungen an Studenten und Auszubildende zum Rettungssanitäter weitergeben konnte.
Im August 2014 erhielt ich die Zulassung zur Anwaltschaft und sammelte Berufserfahrung in verschiedenen Kanzleien in Neumünster und Kiel. Seit Mai 2021 unterstütze ich das Kanzleiteam von Dr. Hollitzer.
Meine Schwerpunkte
Ich bin der festen Überzeugung, dass eine konzentrierte Schwerpunktsetzung in der Rechtsberatung den Unterschied macht. Nur dadurch ist es möglich, qualitativ hochwertig und mit entsprechender Übersicht zu einem Thema zu beraten. Aus diesem Grund liegt seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 2014 der Fokus meiner Tätigkeit auf dem Sozialrecht. Aber auch dem Medizin-recht und dem Arbeitsrecht widme ich einen Großteil meiner Tätigkeit.
Im Jahr 2022 habe ich den Fachanwaltstitel Sozialrecht beantragt; den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht habe ich im Jahr 2018 absolviert.