Rechtsanwältin Dr. Sabrina Risse-Steller

Angestellte Rechtsanwältin.

Beruflicher Werdegang

2003 verschlug es mich aus dem Münsterland nach Kiel. Als sich die Gelegenheit bot in das Jurastudium hinein zu schnuppern, musste ich nicht lange überlegen, denn die Vorstellung, anderen Menschen zu ihrem Recht und zu mehr Gerechtigkeit zu verhelfen, hat mich schon damals sehr begeistert. Mittlerweile ist die Jurisprudenz fester Bestandteil meines Lebens, der mich stets motiviert und vorantreibt.

2004 begann ich mit dem Jurastudium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und beendete dies im Jahr 2010 mit dem ersten Staatsexamen. Nach der Geburt meiner ersten Tochter im Jahr 2011 setzte ich 2012 das Referendariat fort und schloss dies 2014 erfolgreich ab. Anschließend machte ich mich als Einzelanwältin in eigener Kanzlei selbstständig. Während des Referendariates in Kiel begann ich mit meiner Promotion zur ärztlichen Sterbehilfe im Medizinstrafrecht am Lehrstuhl für Strafrecht von Herrn Prof. Dr. Andreas Hoyer. Das Thema hat mich nicht nur rechtlich interessiert, sondern auch aufgrund der schweren Krebserkrankung meines Vaters, die er letztendlich leider nicht überlebte, persönlich sehr berührt.

Anfang 2015 kam mein Sohn zur Welt. Im Jahr 2016 nahm ich eine Anstellung als Rechtsanwältin in einer Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Preetz auf. Hier entwickelte sich mein Interesse für das Notariat, welches ich ebenfalls bis heute mit sehr viel Leidenschaft verfolge. Im täglichen Arbeitsalltag stellte ich fest, dass es durchaus sinnvoll ist, Prioritäten zu setzen, wenn man seine Ziele erreichen möchte. Ich hielt an meiner selbstständigen Tätigkeit als Einzelanwältin fest, beendete aber die Anstellung als Rechtsanwältin in der Preetzer Kanzlei, um die Promotion im Medizinstrafrecht abzuschließen. Nach erfolgreichem Abschluss der Promotion im Jahr 2018, eröffnete sich mir die Möglichkeit wieder teamorientiert in einer renommierten Kieler Rechtsanwalts- und Notarkanzlei zu arbeiten. Dort blieb ich bis zur Geburt meines dritten Kindes im Jahr 2022.

Nach der Elternzeit im Jahr 2023 stand für mich für meinen weiteren beruflichen Werdegang fest, dass ich nach der Bearbeitung unterschiedlichster Rechtsgebiete den Fokus auf meine Spezialisierung legen möchte. Bei der Fachkanzlei Dr. Hollitzer & Hiller möchte ich diese verfestigen und vertiefen.

Meine Schwerpunkte

Mein spezielles Interesse zum Arbeits-, Sozial- und Medizinrecht entwickelte sich bereits im Studium und führte daher auch bewusst zur Promotion im Medizinstrafrecht. 2021 absolvierte ich erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht. Für die Zukunft habe ich mindestens eine weitere Fachanwaltschaft vorgesehen.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit bin ich weiterhin wissenschaftlich in der rechtlichen Thematik der Sterbehilfe tätig. 2022 nahm ich an einer internationalen und interdisziplinären Klausurtagung mit dem Thema der Sterbehilfe aus ethischer, theologischer, philosophischer und rechtlicher Sicht, die vom Bundesministerium gefördert wurde, teil. Das Ergebnis der Klausurtagung wurde von allen Teilnehmern der Klausurtagung in einem gemeinsamen Sammelband „Ethik des assistierten Suizides“, in welchem ich den Fachbeitrag „Strafwürdigkeit des assistierten Suizids – brauchen wir eine gesetzliche Neuregelung des §217 StGB?“ verfassen durfte, publiziert. Weitere gemeinsame Fachpublikationen, auch international, sind in Planung.  

Meine Philosophie

„Wenn du liebst, was du tust, dann wirst du nie wieder in deinem Leben arbeiten.“ Das, was Konfuzius sagte, ist auch meine Philosophie. Mein Beruf ist meine Leidenschaft; anderen Menschen zu Recht und mehr Gerechtigkeit zu verhelfen, ist für mich beruflicher Erfolg. Um das zu erreichen, ist es für mich unerlässlich, den Fokus auf die ausgewählten Rechtsgebiete zu richten.