Rechtsgebiete & Leistungen

Als hochspezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Medizinrecht

Als Fachanwälte für Medizinrecht vertreten Herr Dr. Hollitzer und Frau Rechtsanwältin Astrid Hiller vor allem Patienten, aber auch Leistungserbringer. Auch Frau Rechtsanwältin Dr. Risse-Steller hat bereits erfolgreich die theoretischen und praktischen Erfahrungen gesammelt, um die Bezeichnung „Fachanwältin für Medizinrecht“ führen zu dürfen. Wir warten aktuell (Stand Oktober 2024) auf die Genehmigung durch die Rechtsanwaltskammer.

Für Patienten:

Für Leistungserbringer:

Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Herr Dr. Hollitzer, unterstützt von Frau Rechtsanwältin Leip, Sie in allen Fragen des Individual- oder Kollektivarbeitsrechts. Das beinhaltet insbesondere folgendes:

Versicherungsrecht

Herr Dr. Hollitzer ist Fachanwalt im Versicherungsrecht. Die Fachkanzlei Dr. Hollitzer & Hiller berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Versicherungsrechts, insbesondere in folgenden Bereichen:

Sozialrecht

Als Fachanwälte im Sozialrecht vertreten wir Sie in allen Fragen rund um die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung: