Rechtsgebiete & Leistungen
Als hochspezialisierte Kanzlei bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
Als Fachanwalt für Medizinrecht vertritt Herr Dr. Hollitzer und sein Team vor allem Patienten, aber auch Leistungserbringer. Auch Frau Rechtsanwältin Hiller und Frau Rechtsanwältin Dr. Risse-Steller haben bereits erfolgreich die theoretischen und praktischen Erfahrungen gesammelt, um die Bezeichnung „Fachanwältin für Medizinrecht“ führen zu dürfen. Wir warten aktuell (Stand Oktober 2024) auf die Genehmigung durch die Rechtsanwaltskammer.
Für Patienten:
- Besonderer Schwerpunkt: Arzthaftungsrecht – Durchsetzung von Ansprüchen des Patienten nach einem ärztlichen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler
- Geburtsschäden: Durchsetzung der Ansprüche von Mutter und Kind
- Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherungs (Invalidität, Tagegeld, Gliedertaxe)
- Durchsicht und Prüfung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung
Für Leistungserbringer:
- Korruption im Gesundheitswesen: Beratung, Vertragsgestaltung, Verteidigungsstrategien
- Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft – Gründung und Auseinandersetzung von Ärztekooperationen
- Kauf und Verkauf einer Arztpraxis – Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und Begleitung
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ) – Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und Begleitung
- Zulassung, Nachbesetzung und Jobsharing – Niederlassung als Vertragsarzt/ärtzin
- Vertragsarztrecht – Vertretung bei Gremien und Ausschüsse
- Sämtliche Honorarangelegenheiten – RLV/PZV, Regresse, Kürzungen, Absetzungen etc.
- Konflikte mit Ärztekammern, der KV oder KZV – u.a. Berufsgerichtsverfahren und Disziplinarverfahren
- Auseinandersetzungen mit Kollegen – Vermittlung, Schlichtung und Prozessführung
- Werbung für Arztpraxen, Kliniken und andere Leistungserbringer – Rechtliche Möglichkeiten und rechtliche Grenzen
- Heilmittelwerbegesetz und Sponsoring – Werbung für Arzneimittel, Behandlungen und Verfahren
- Wettbewerbsrecht im Gesundheitsbereich – Abmahnung, Unterlassung und Wettbewerbsprozesse
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen eine private Krankenversicherung
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Herr Dr. Hollitzer, unterstützt von Frau Rechtsanwältin Leip, Sie in allen Fragen des Individual- oder Kollektivarbeitsrechts. Das beinhaltet insbesondere folgendes:
- Kündigungsschutz (alle Formen, Kündigungsschutzklage)
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeugnis
- Abmahnung
- Betriebsratstätigkeit / Vertretung in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Betriebsübergang
- Tarifstreitigkeiten
- Sperrzeiten bei ALG I
- Überstunden
- Urlaubsansprüche
- Wettbewerbsverbot
- Chefarztvertragsrecht
- Insolvenzgeld nach dem SGB III
- Mehrarbeit / Überstunden
Herr Dr. Hollitzer hat bereits den theoretischen Teil der Weiterbildung zum Fachanwalt für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert. Die Fachkanzlei Dr. Hollitzer & Hiller berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Versicherungsrechts, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Sachversicherungsrecht (Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl-und Bauwesenversicherung)
- Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reise Rücktritts-, Unfall-und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Pflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt-und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)
- Rechtsschutzversicherung
Als Fachanwälte im Sozialrecht vertreten wir Sie in allen Fragen rund um die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung:
- Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (Clearingstelle)
- Eingliederungszuschüsse, insbesondere Gründungszuschuss
- Zuschuss zu ambulanten Hospizdiensten
- Feststellung der Versicherungspflicht durch die Einzugsstelle (Krankenkasse)
- Versorgung mit Heilmitteln
- Versorgung mit Hilfsmitteln (Digitale Hörgeräte, Sehhilfen (Brillen) etc.)
- Pflegeversicherung (Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag, Pflegestufen, Ambulante und stationäre Pflegeleistungen, private Pflegeversicherung etc.)
- Rentenversicherung (Betriebsprüfung, Feststellung der Versicherungspflicht, Antragsverfahren nach § 7a SGB IV etc.)
- Unfallversicherung (Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft, Beitragsforderung, Versicherungspflicht als Unternehmer)
- Krankengeld nach § 44 SGB V
- Schwerbehindertenrecht (Einzel-GdB, Gesamt-GdB, Gleichstellung etc.)
- Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Impfschäden etc.)
- Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallrente, Anerkennung eines Arbeits-/Wegeunfalls, Umfang der versicherten Tätigkeit etc.)